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Versicherungsrecht

 

Nahezu jeder Bundesbürger hat mindestens einen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Es gibt Haftpflicht-, Kranken-, Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Feuer-, Elementarschaden- oder auch die Rechtsschutzversicherungen. Im Schadenfall kommt es nicht selten zu Konflikten zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung. Als Kunde haben Sie den Eintritt eines Schadens nachzuweisen. Bei Angaben hinsichtlich des Schadensumfangs und der Schadenshöhe sind wahrheitsgemäße Angaben zu treffen, da andernfalls der Versicherer von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit werden kann.

 

Der Anwalt ist behilflich bei Vermittlung von Gutachten und bei außergerichtlicher oder in Klagewege verfolgter Erzwingung der Deckungszusage.

 

Kennen Sie die HIS-WAGNISDATEI?

 

Seit April 2009 können Sie als Versicherungskunde über das so genannte Hinweis- und Informationssystem (HIS) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV Auskunft darüber verlangen, ob bestimmte Versicherungsdaten von Ihnen gespeichert sind.

 

Bereits heute liegen mehr als 9 Millionen Einträge vor, die sich hauptsächlich auf Kraftfahrzeug- und Personenversicherungen beziehen. Es werden Kunden eingetragen, die durch Schadenshäufigkeit oder Betrug aufgefallen sind. Nicht zuletzt können Informationen über den Gesundheitszustand eingetragen sein, deren Kenntnis sicherlich bei Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder auch einer Krankenversicherung nützlich sein können.

 

Weitere Informationen, insbesondere wie eine Auskunft erfolgt, erhalten Sie unter www.gdv.de oder schriftlich beim

 

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV Wilhelmstraße 43 /43 G 10117 Berlin