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Umweltrecht

 

Ein Bescheid der Behörde geht ein. Er ist bereits sprachlich unverständlich und objektiv mehrdeutig. Müssen Sie jetzt Ihren Betrieb sofort einstellen? Oder nur in angemessener Zeit eine Auflage erfüllen? Hilft eine Klage vor dem Verwaltungsgericht oder reicht ein Widerspruch aus?

 

Ihre Stellung im Unternehmen ist oft ausschlaggebend dafür, ob Sie persönlich für Versäumnisse oder Gesetzesverstöße verantwortlich sind. Ein Umweltbeauftragter ist nur höchst selten haftbar. Ein Geschäftsführer dagegen nur dann nicht, wenn er gut vorgesorgt und seine Vorsorge auch dokumentiert hat.