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Infoveranstaltung zur Patientenverfügung

Allgegenwärtiges Thema stieß auf großes Interesse unter den Bewohnern des Kaßbergs.

 

Das angekündigte Thema "Patientenverfügung" wurde im Deutschen Bundestag Ende März eingehend diskutiert, wobei es dabei in erster Linie um die Erforderlichkeit einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung ging.

Es waren an die 30 Gäste, die sich am frühen Abend des 19.04.2007 in den Räumen der Anwaltskanzlei Paus einfanden.

Die Interessenten erhielten einen detaillierten Überblick über die derzeitige rechtliche Lage sowie Hinweise, in welcher Form und mit welchem Inhalt man eine Patientenverfügung ausstatten kann, um seinem Willen für später Rechnung zu tragen.

Nach einer herzlichen Begrüßung durch Herrn Rechtsanwalt Paus ging dieser zunächst auf die unterschiedlichen Möglichkeiten der Vorsorge für den Fall ein, dass man eigene Entscheidungen nicht mehr treffen kann. Darauf aufbauend erläuterte Frau Rechtsassessorin Hoppenz die Notwendigkeit einer Patientenverfügung sowie deren mögliche Inhalte. Auch auf die wichtigen Fragen zur Verbindlichkeit einer Patientenverfügung nach jetziger Rechtsprechung Deutscher Gerichte wurde ausführlich eingegangen. Das laufende Gesetzgebungsverfahren mit seinen eventuellen Auswirkungen auf Patientenverfügungen, die vor Verabschiedung des Gesetzes angefertigt werden, wurde kurz erläutert.

Dass ein erhebliches Informationsbedürfnis auf diesem Gebiet besteht, zeigte sich anhand der zahlreichen Fragen, die im Anschluss an die Ausführungen durch die Vortragenden beantwortet wurden.

Wer spezielle Fragen zu diesem Thema hat, kann sich an die Kanzlei wenden. Man kann auch telefonisch oder per Brief einen Termin vereinbaren. Natürlich steht Ihnen auch unser Online-Kontakt zur Verfügung.

 

Erste Informationen können Sie auch folgenden kostenlos erhältlichen Ratgebern entnehmen:

 

Broschüre des Bundesministeriums der Justiz "Patientenverfügung"

Broschüre des Sächsisches Staatsministeriums der Justiz "Betreuung und Vorsorge"