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Arbeitsrecht

 

Wir begleiten Sie in allen Fragestellungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, gerichtlich sowie außergerichtlich. Wir gestalten vor dem Hintergrund der jeweiligen Interessen sowohl Arbeitsverträge als auch Dienstverträge mit Geschäftsführern. Gerne formulieren wir für Sie vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbote.


Unser arbeitsrechtliches Tätigkeitsfeld umfasst alle individualarbeitsrechtlichen Fragen, wie Entgeltangelegenheiten, Krankheit und Urlaub. Darüber hinaus begleiten wir Sie auch in Kündigungsschutzverfahren oder geben Hilfestellungen beim Aushandeln von Aufhebungs- und Abfindungsvereinbarungen.

 

Bitte beachten Sie, dass in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis zum Abschluss der ersten Instanz keine Kostenerstattung stattfindet, jede Partei demnach die eigenen Anwaltskosten selbst tragen muss. Möglicherweise ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich.