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Straßenverkehrs- und KFZ-Recht

 

Der Bereich des Straßenverkehrsrechts ist fast für jeden von uns von großer Bedeutung, da jeder Bürger, ob als Kraftfahrzeugführer, Radfahrer oder als Fußgänger am Straßenverkehr teilnimmt.

 

Wenn Sie einen Unfall und neben Sachschäden auch einen Personenschaden erlitten haben, können Sie vom Unfallgegner Schmerzensgeld verlangen. Die Bemessung des Schmerzensgeldes ist abhängig von der Schwere der Verletzung, von der Behandlungsdauer oder auch davon, ob Sie bleibende Schäden davon getragen haben oder nicht. Eine typische Verletzung ist das so genannte HWS-Syndrom oder auch Schleudertrauma der Halswirbelsäule, das einen Schmerzensgeldanspruch von ca. 250,- € oder auch von 5000,- € auslösen kann.

 

Unter Straßenverkehrs- und KFZ-Recht wird aber auch häufig das Straf- und Verwaltungsrecht zum Entzug oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verstanden. Auch in diesen Fragen kann meine Kanzlei behilflich sein.

 

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten über angebliche Fahrzeugmängel und einem Wunsch zum Rückgängigmachen des Vertrages. Obwohl viele Verbraucher an etwas anderes glauben: Der Vertragsrücktritt ist die absolute Ausnahme. Für Gebrauchtwagenmängel haftet grundsätzlich nur derjenige, der die Mängel gekannt und arglistig verschwiegen hat. Ob das der Fall ist, hängt von den Einzelheiten des Falles ab.

 

Sofern Sie einen Verkehrsunfall erleiden und Fragen zu diesem Thema haben, so vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich kümmere mich um Ihre Schadensregulierung sowie darum, Ihnen ein angemessenes Schmerzensgeld zu verschaffen.